Die Gesellschaft ist ein "öffentliches Unternehmen" und muss gemäß Art. 21 des GVD 50/2016 (Vergabekodex) das Zweijahresprogramm für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen und das Dreijahresprogramm für öffentliche Arbeiten sowie die entsprechenden jährlichen Aktualisierungen nicht anwenden.

 

Erstellungsdatum: 18/05/2020
Datum der letzten Änderung: 18/08/2020