Deaktivieren der Versorgung oder Trennen vom Netz


Der Nutzer des Fernwärmenetzes der Taufer GmbH kann jederzeit und kostenlos die Deaktivierung der Versorgung oder die Trennung vom Netz gemäß den Bestimmungen des Einheitstextes RQCT Beschluss der ARERA Nr. 611/2018/R/tlr vom 11. Dezember 2018 der Regulierungsbehörde und des Vertrages verlangen.

Allgmeine Informationen in Bezug auf die Deaktivierung der Lieferung oder Trennung vom Netz (TUAR, Art. 9.3)

 

1) jene Tätigkeiten die gemäß Art. 8.2 des TUAR für die Deaktivierung der Lieferung durchgeführt werden:

 

Der Artikel 10.1 des TUAR sieht diesbezüglich folgende Tätigkeiten für die Deaktivierung der Lieferung vor:

 

a) Schließen und Verplomben der Absperrventile der Übergabestation;

b) abschließende Wärmeablesung;

c) Ausstellung der Abschlussrechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf Grundlage der Wärmeablesung aus Buchstabe b)

 

2) jene Tätigkeiten, die gemäß Art. 8.2 und 8.4 des TUAR für die Trennung vom Netz durchgeführt werden;

 

Die Artikel 8.2 und 8.4 des TUAR sehen diesbezüglich folgende Tätigkeiten für die Trennung vom Netz vor:

 

a) Schließen und Verplomben der Absperrventile der Übergabestation;

b) abschließende Wärmeablesung;

c) Ausstellung der Abschlussrechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf Grundlage der Wärmeablesung aus Buchstabe b)

d) Entfernung der Messeinrichtung und der weiteren Komponenten der Übergabestation, sofern diese Eigentum des Betreibers sind

e) Unterbrechung der Stromversorgung der Elektronikgeräte der Anschlussanlage

f) Unterbrechung des Hydraulik-Kreislaufs des Anschlusses vor dem Privateigentum des Nutzers, sofern derselbe Kreislauf keine anderen Nutzer versorgt;

 

Stattdessen ist der Benutzer dafür verantwortlich, die elektrischen Betriebsmittel, die Teil des Anschlusssystems sind, vom Netz zu trennen.

 

3) die Information, wonach für den Nutzer keine Entgelte oder sonstige Gebühren für die Deaktivierung der Lieferung und Trennung vom Netz vorgesehen sind, mit Ausnahme des evtl. Schutzgeldes im Sinne des Art. 7.1 TUAR (sofern der Betreiber ein solches Schutzgeld vertraglich vorsieht);

 

Für die Deaktivierung der Lieferung und der Trennung vom Netz werden dem Nutzer keine Entgelte oder Gebühren in Rechung gestellt, mit Ausnahme der evtl. angewandten Schutzgebühr im Sinne des Art. 7.1 TUAR.


Sowohl im Falle der Deaktivierung der Versorgung als auch bei Netztrennung stellt die Taufer GmbH die Rechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses auf der Grundlage des Kündigung einschließlich der vertraglich vereinbarten Schutzgebühr aus (TUAR 9.1). 

 

4. die Information, dass das Rücktrittsrecht ohne zeitliche Begrenzung zusteht, mit Ausnahme der einmonatigen Kündigungsfrist im Sinne des Art. 6.1 TUAR.

 

Das Rücktrittsrecht steht ohne zeitliche Begrenzung zu, vorbehaltlich der mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit im Sinne des Art. 6.1 TUAR.

 

So beantragen Sie die Deaktivierung der Versorgung oder die Trennung vom Netz


Alle Anfragen zur Deaktivierung der Versorgung oder zur Netztrennung können gestellt werden, indem Sie das  Formular im Downloadbereich herunterladen, mit den erforderlichen Daten ausfüllen und der Taufer GmbH mit einer der folgenden Methoden vorlegen (TUAR, Art. 6.2):


In Papierform oder an die E-Mail/PEC Adresse:

 

Taufer GmbH
Von Ottenthal 2/C (Sandis)
39032 Sand in Taufers


mit E-Mail oder PEC an folgende Adresse:
info@taufer.bz.it bei Personen, die von einer natürlichen Person angefordert werden
   oder

taufer@pec.it im Falle eines Antrags einer juristischen Person